Die im Angebot verwendete Berechnungseinheit kann je nach Anbieter verschieden sein (Wort, Normzeile, Seiten usw.) Eine Berechnung auf Grundlage des Ausgangstextes ist dabei sonstigen Verfahren vorzuziehen. Idealerweise wurde die Textvorlage mit einem der gängigen Übersetzungswerkzeuge (CAT-Tools) analysiert und ein entsprechender Rabatt auf mögliche Textwiederholungen eingeräumt. Fordern Sie die Angebote zwecks besserer Vergleichbarkeit stets in der gleichen Abrechnungseinheit an.
Die Norm DIN EN 15038 für Übersetzungsdienstleistungen schreibt vor, dass alle Übersetzungen von einem zweiten Übersetzer geprüft werden müssen. Dieses „Vieraugenprinzip“ ist bei hochwertigen Fachübersetzungen selbstverständlich.
Bei Verwendung von CAT-Tools (computergestützte Übersetzung) ist die Angabe von Rabattstaffeln für verschiedene Wiederholungsgrade im Text üblich. Beim Einholen des Angebots sollten Sie sich nach diesen Rabatttabellen erkundigen. Bei der Verwendung von automatischen Übersetzungsprogrammen muss der maschinell erzeugte Text durch einen Posteditor überprüft werden.
Je mehr Übersetzer an der Bearbeitung eines Auftrags beteiligt sind, umso schwieriger ist es, eine einheitliche Qualität zu gewährleisten. Aus dem Liefertermin des Anbieters lässt sich leicht auf die Anzahl der beteiligten Übersetzer schließen, denn ein qualifizierter Fachübersetzer kann am Tag bis zu 2.500 Wörter leisten. Hinzu kommt die Überprüfung, d. h., wenn für 10.000 Wörter eine Lieferfrist von 3 Tagen angeboten wird, sind mit Sicherheit mehrere Übersetzer beteiligt.
Wie in vielen Branchen gibt es auch hier viele verschiedene Anbieter. Daher sollte man sich besonders bei preislich sehr attraktiven Angeboten sehr genau ansehen, wer dahinter steht. Aufgrund des Fehlens von Berufskammern für Übersetzer und Dolmetscher kann im Prinzip jeder ein Übersetzungsbüro eröffnen. Er braucht dazu weder entsprechende Abschlüsse noch Nachweise über seine Fähigkeiten und Sprachkenntnisse. Daher ist es besonders wichtig, die Seriosität des Anbieters zu prüfen, ob Übersetzer, Korrektoren, Fachlektoren, Terminologen oder qualifizierte Project Manager beschäftigt sind.
Der Anbieter sollte die gebotenen Datenschutzmaßnahmen und entsprechenden Verfahren zur Wahrung der Vertraulichkeit vorweisen können. Bei Aufträgen mit sensiblem Inhalt sollten vorab Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnet werden.